Archiv 2013

Betr. Artikel in der Norddt.Rundschau vom 13.07 2013 "Krawall am Knick"

'Die Ärmsten der Armen' müssen mehr Geld für Lebensmittel ausgeben wegen einer neuen Knickschutzverordnung in Schleswig-Holstein! Dass der Bauernverband einen derart aberwitzigen Zusammenhang konstruiert, ist unfassbar. Außerdem ist die Behauptung, es gäbe in Schleswig-Holstein 68 000 km Knicks, schlicht falsch. Von ursprünglich 75 000 km im Jahre 1950 sind nur noch 45 000 km(1995), übrig, d.h. 30 000 km wurden u.a.von den Landwirten beseitigt.
Wie viel landwirtschaftliche Fläche der Lebensmittelproduktion durch Anbau von Energiemais und Betonierung durch Straßenbau, Gewerbegebiete etc. verloren geht, danach fragt keiner, ganz zu schweigen von den Bodenschäden durch Verdichtung, hervorgerufen durch die schweren landwirtschaftlichen Geräte.
S. Petersen
NABU Gruppe Glückstadt

Leserbrief: Betr. A20, zahlreiche Artikel vom 31.5.13 und früher - 01-06.2013

In der nächsten Woche beginnt die Auslegungsfrist für die Planänderung A20, Abschnitt B431- A23. Sie dauert von 4.6. bis 4.7.2013. Dass die Frist zum Teil in die Zeit der Schulferien fällt, ist wohl kalkuliert. Wer hat schon Lust in den Ferien Aktenordner durchzuarbeiten? Wer die Unterlagen nicht gelesen hat , kann sich wohl kaum vorstellen, was die Straßenplaner den Menschen in der Marsch zumuten: So müssen z.B. zahlreiche Brückenbauten errichtet werden, allein im o.a. Abschnitt 19, Wettern und Straßenabschnitte müssen verlegt (z.B. die L168 oder die L 100), Wirtschaftswege neu angelegt, Drainagen neu angeschlossen werden. Wegen des wenig tragfähigen Untergrundes muss mindestens 2 Jahre lang durch Sandaufschüttung vorbelastet werden. Gebraucht werden fast sechs Millionen Kubikmeter Sand. Bauzeit für den oben genannten Abschnitt mindestens vier Jahre, Tunnelbauzeit mindestens 6 Jahre!
Für Glückstadt Süd bedeutet die A20 eine Verkehrszunahme von 6100 Kfz/die auf 13200 Kfz/die und das Aus für einen der größten Steuerzahler – nämlich die Fähre Glückstadt Wischhafen. Alternativen wurden nicht geprüft.
Ein stichhaltig begründeter Bedarf des Projektes ist nicht erkennbar und rechtfertigt keinesfalls den massiven Eingriff in Natur und Landschaft, die Beeinträchtigung von Siedlungsgebieten durch Lärm und Schadstoffemissionen,die Versiegelung und Zerschneidung der zur Zeit besonders knappen landwirtschaftlichen Flächen und Entwertung der Lebensräume von Flora und Fauna, ganz abgesehen von den enormen Kosten.
S. Petersen
NABU Gruppe Glückstadt