Hiermit erhebt die NABU-Gruppe Glückstadt Einwendungen gegen das o.a. Vorhaben und wendet sich entschieden gegen seine Genehmigung. Das Vorhaben verstößt gegen Artikel 20a des Grundgesetzes: Der
Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Geberationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe
von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Als Bewohner Glückstadts sind wir besonders durch den prognostizierten Meeresspiegelanstieg als Folge er Klimaerwärmung betroffen.
NABU, BUND, LNV: Naturschutzverbände untermauern Kritik an Eingriffen in die Unterelbe
Neumünster, Kiel, 27. Mai 2009
Die NABU-Gruppe Glückstadt lehnt den Bau eines Kohlekraftwerkes durch die Firma Electrabel ebenso wie vorgezogene Teilmaßnahmen und einen Sofortvollzug nach dem Erörterungstermin ab.
Folgende Gründe sind hierfür maßgebend.